Gartenhaus und Baugenehmigung


Ob ein Häuschen oder Pavillon eine Genehmigung benötigt hängt von den bekannten Faktoren ab:

  • In welchem Land wird gebaut?
  • In welcher Region wird gebaut?
  • Wird im Baufenster oder im Außenbereich gebaut?
  • Wie groß wird gebaut?
  • Gibt es Sondernutzungsrechte (Landwirtschaft)?


Folgende Tabellen sollen einen groben Überblick geben, um eine Einschätzung vornehmen zu können.

Land In bebaubarem Siedlungsgebiet Im Außenbereich
Baden-Württemberg bis 40 cbm Rauminhalt genehmigungsfrei bis 20 cbm Rauminhalt genehmigungsfrei
Bayern bis 75 cbm Rauminhalt genehmigungsfrei nur mit Baugenehmigung
Berlin bis 10 qm Grundfläche genehmigungsfrei nur mit Baugenehmigung
Brandenburg bis 75 cbm Rauminhalt genehmigungsfrei nur mit Baugenehmigung
Bremen bis 30 cbm Rauminhalt genehmigungsfrei bis 6 cbm Rauminhalt genehmigungsfrei
Hamburg bis 30 cbm Rauminhalt genehmigungsfrei nur mit Baugenehmigung
Hessen bis 30 cbm Rauminhalt genehmigungsfrei nur mit Baugenehmigung
Mecklenburg-Vorpommern bis 10 qm Grundfläche genehmigungsfrei nur mit Baugenehmigung
Niedersachsen bis 40 cbm Rauminhalt genehmigungsfrei bis 20 cbm Rauminhalt genehmigungsfrei
Nordrhein-Westfalen bis 30 cbm Rauminhalt genehmigungsfrei für Land- und Forstwirtschaft genehmigungsfrei
Rheinland-Pfalz bis 50 cbm Rauminhalt genehmigungsfrei bis 10 cbm Rauminhalt genehmigungsfrei
Sachsen-Anhalt bis 10 qm Grundfläche genehmigungsfrei nur mit Baugenehmigung
Saarland bis 10 qm Grundfläche genehmigungsfrei nur mit Baugenehmigung
Schleswig-Holstein bis 30 cbm Rauminhalt genehmigungsfrei ab 10 cbm Rauminhalt
Sachsen bis 10 qm Grundfläche genehmigungsfrei nur mit Baugenehmigung
Thüringen bis 10 qm Grundfläche genehmigungsfrei nur mit Baugenehmigung


Für Österreich gilt: Bitte selbst googeln bzw. bei der Gemeinde informieren, es gibt mehr Regeln zur Bebauung als Einwohner. ;-)
Für die Niederlande gilt einheitlich: entscheidend ist die in der jeweiligen Gemeinde gültige und einsehbare Bauordnung, davon abweichende Bauten müssen können dort genehmigt werden.
In Luxemburg muss jedes Gebäude vom Bauamt genehmigt werden, Fun-Fact am Rande: genehmigt werden müssen auch Roll-Läden, Markisen und Regendächer an der Haustüre.
In Belgien gilt einheitlich: entscheidend ist die in der jeweiligen Gemeinde gültige Bauordnung. Für Ostbelgien gilt: genehmigt wird rasch und unkompliziert.
In Dänemark gilt: Bis 50 qm Grundfläche sind alle Gartenbauten generell genehmigungsfrei.

Stand: 01.06.2020

Und bitte daran denken:
Wenn ein Gartenhäusle über Strom / Heizung / Toilette und drei Anbauten verfügt benötigt man in jedem Fall auch nachträglich eine Baugenehmigung.
In Naturschutzgebieten gelten andere Anforderungen.
Für alle Regionen gilt: Abstand zum Nachbargrundstück einhalten, sofern nicht eine Vereinbarung dafür vorliegt.
Bitte im Zweifel die Stadt bzw. Gemeinde kontaktieren, Antwort erhält man in den meisten Gegenden zügig.