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Gartenhaus und Baugenehmigung


Ob ein Häuschen oder Pavillon eine Genehmigung benötigt hängt von den bekannten Faktoren ab:

  • In welchem Land wird gebaut?
  • In welcher Region wird gebaut?
  • Wird im Baufenster oder im Außenbereich gebaut?
  • Wie groß wird gebaut?
  • Gibt es Sondernutzungsrechte (Landwirtschaft)?


Folgende Tabellen sollen einen groben Überblick geben, um eine Einschätzung vornehmen zu können.

LandIn bebaubarem SiedlungsgebietIm Außenbereich
Baden-Württembergbis 40 cbm Rauminhalt genehmigungsfreibis 20 cbm Rauminhalt genehmigungsfrei
Bayernbis 75 cbm Rauminhalt genehmigungsfreinur mit Baugenehmigung
Berlinbis 10 qm Grundfläche genehmigungsfreinur mit Baugenehmigung
Brandenburgbis 75 cbm Rauminhalt genehmigungsfreinur mit Baugenehmigung
Bremenbis 30 cbm Rauminhalt genehmigungsfreibis 6 cbm Rauminhalt genehmigungsfrei
Hamburgbis 30 cbm Rauminhalt genehmigungsfreinur mit Baugenehmigung
Hessenbis 30 cbm Rauminhalt genehmigungsfreinur mit Baugenehmigung
Mecklenburg-Vorpommernbis 10 qm Grundfläche genehmigungsfreinur mit Baugenehmigung
Niedersachsenbis 40 cbm Rauminhalt genehmigungsfreibis 20 cbm Rauminhalt genehmigungsfrei
Nordrhein-Westfalenbis 30 cbm Rauminhalt genehmigungsfreifür Land- und Forstwirtschaft genehmigungsfrei
Rheinland-Pfalzbis 50 cbm Rauminhalt genehmigungsfreibis 10 cbm Rauminhalt genehmigungsfrei
Sachsen-Anhaltbis 10 qm Grundfläche genehmigungsfreinur mit Baugenehmigung
Saarlandbis 10 qm Grundfläche genehmigungsfreinur mit Baugenehmigung
Schleswig-Holsteinbis 30 cbm Rauminhalt genehmigungsfreiab 10 cbm Rauminhalt
Sachsenbis 10 qm Grundfläche genehmigungsfreinur mit Baugenehmigung
Thüringenbis 10 qm Grundfläche genehmigungsfreinur mit Baugenehmigung


Für Österreich gilt: Bitte selbst googeln bzw. bei der Gemeinde informieren, es gibt mehr Regeln zur Bebauung als Einwohner. ;-)
Für die Niederlande gilt einheitlich: entscheidend ist die in der jeweiligen Gemeinde gültige und einsehbare Bauordnung, davon abweichende Bauten müssen können dort genehmigt werden.
In Luxemburg muss jedes Gebäude vom Bauamt genehmigt werden, Fun-Fact am Rande: genehmigt werden müssen auch Roll-Läden, Markisen und Regendächer an der Haustüre.
In Belgien gilt einheitlich: entscheidend ist die in der jeweiligen Gemeinde gültige Bauordnung. Für Ostbelgien gilt: genehmigt wird rasch und unkompliziert.
In Dänemark gilt: Bis 50 qm Grundfläche sind alle Gartenbauten generell genehmigungsfrei.

Stand: 01.06.2020

Und bitte daran denken:
Wenn ein Gartenhäusle über Strom / Heizung / Toilette und drei Anbauten verfügt benötigt man in jedem Fall auch nachträglich eine Baugenehmigung.
In Naturschutzgebieten gelten andere Anforderungen.
Für alle Regionen gilt: Abstand zum Nachbargrundstück einhalten, sofern nicht eine Vereinbarung dafür vorliegt.
Bitte im Zweifel die Stadt bzw. Gemeinde kontaktieren, Antwort erhält man in den meisten Gegenden zügig.